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20. Juni 2012

Zeigt die Verträge!

Am 26. April 2012 schrieb ich in der ZEIT folgende Petitesse:

Nein, es ist kein Skandal, wenn eine Großbank zu ihrem 150. Geburtstag der größten Schweizer Uni 100 Millionen Franken schenkt. Spannen Wirt- schaft und Wissenschaft zusammen, kann Großes entstehen. Aber es ist ein Skandal, wenn die De- tails solcher Deals von Staat und Privaten der Öffentlichkeit vorenthalten werden; immerhin sind 90 Prozent des Uni-Budgets Steuergelder. So bleibt unklar, an welche Bedingungen die UBS ihre Spende für ein neues Ökonomieinstitut knüpfte. Ebenso, wie die Hochschule verhindern will, dass die Bank Einfluss auf Forschung und Lehre nimmt. Die akademische Freiheit sei gewährleis- tet, wiederholen die Verantwortlichen mantraartig. Aber wo und wie ist sie verbrieft? Wer kontrolliert den Institutsleiter Ernst Fehr, der den Deal selbst einfädelte? Und was passiert mit dem Institut, wenn die 100 Millionen aufgebraucht sind? Muss dann die Uni selbst einspringen und dafür andernorts sparen? Nein, liebe NZZ am Sonntag, diese Fragen stellen sich nicht nur »linke Dauerbesorgte mit blühenden Verschwörungstheorien«. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Antworten. Also: Zeigt die Verträge!

Daraufhin liess ich den Worten Taten folgen und bat die Uni Zürich um Einsicht in den Sponsoringvertrag mit der UBS – das selbe tat auch Kollege Marcel Hänggi. Beide erhielten wir einen abschlägigen Entscheid. Zudem stellte uns die Uni erst auf Nachfrage eine sogenannte »rechtsmittelfähige Verfügung« zu. Am 5. Juni wurde diese schliesslich verfasst und erreichte mich einige Tage später.

Und weil Hänggi den selben Brief wie ich erhielt, zitiere ich hier nun aus seinem Blog-Eintrag:

»Gemäß dem kantonalen Gesetz über Information und Datenschutz könne eine Information verweigert werden, wenn “überwiegende öffentliche oder private Interessen” tangiert seien. Beides sei der Fall: “Seitens der UZH besteht ein erheblicher Bedarf an der Akquirierung von Drittmitteln. Durch die Veröffentlichung von Verträgen wie denjenigen der UBS mit der UZH entsteht ein beträchtliches Risiko, dass zukünftige Sponsoren von einem Engagement zu Gunsten der UZH abgehalten werden. Die UBS ihrerseits hat ein berechtigtes privates Interesse an der Geheimhaltung, da der Vertrag Elemente enthält, die Geschäftsgeheimnisse der UBS betreffen.” Die Forschungs- und Lehrfreiheit der UZH sei aber “explizit und vollumfänglich gewahrt.”«

Das war mir aber nicht genug. Also reichte ich ein Rechtsbegehren bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ein.

Hier meine Begründung:

»Das öffentliche Interesse zu wissen, wie genau die Zusammenarbeit zwischen der Grossbank und der vom Universität ausgestaltet ist, überwiegt das private Interesse der UBS an der Geheimhaltung des Vertrags. Zumal angezweifelt werden muss, dass – wie von der Universität Zürich behauptet – der Vertrag Elemente enthält, die Geschäftsgeheimnisse der UBS betreffen.
Weiter überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit, welche als Steuerzahler die Universität bekanntlich finanziert, das von ebendieser ins Feld geführte Argument, eine Veröffentlichung der Verträge würde zukünftige Sponsoren vergraulen.
Die Behauptung von UBS und Universität, dass durch die Zusammenarbeit die akademische Freiheit in keiner Weise tangiert werde, kann nur durch Einsicht in die Verträge verifiziert werden.«

Also, schaun’ mer mal.

Wobei ich mir kaum Hoffnungen mache, schliesslich wurde auch eine Interpellation von SP-Kantonsrat Moritz Spillmann zum selben Thema vom Regierungsrat abschlägig beantwortet.

Update

Am 14. August erhielt ich Post von der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Die Uni Zürich und die UBS hatten auf meinen Rekurs vom 20. Juni reagiert: das Akteneinsichtsgesuch sei vollständig abzulehnen und die Verfahrenskosten seien den Rekurrenten aufzuerlegen. Weil Kollege Marcel Hänggi das selbe Antwortschreiben erhielt – der Name des anderen Rekurrenten war im Text jeweils feinsäuberlich mit Tipp-Ex abgedeckt –, hier der Link auf seine Kurzzusammenfassung.

Einen ersten kleinen Erfolg konnte wir verbuchen: die Vertragspassagen, welche die Wahrung der akademischen Unabhängigkeit betreffen sind nun öffentlich einsehbar. Und zwar hier.

Spannendes Detail: im Brief des Stiftungsratspräsidents der UBS Foundation of Economics in Society – Alt-Bundesrat, Ex-UBS-VRP Kaspar Villiger – steht folgender Satz: »…dass wir die Universität Zürich in diesem Umfang {Offenlegung der Bestimmungen des Vertrags, welche die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre garantiert; Anm. Daum} von der zwischen den Parteien vereinbarten Geheimhaltungspflicht {Ziffer 13; Anm. Daum} unter dem Vertrag gegenüber dem UBS Foundation of Economics in Society entbinden.«

 

 

 

 

Bild: Uni Zürich + UBS, Montage Daum