Die unmögliche Behörde
Seit Jahrzehnten erntet die Bundesanwaltschaft herbe Kritik. Wieso?
Von Matthias Daum und Ralph Pöhner
Und wieder ist ein Schneeball zerplatzt. 120 Ermittler rückten Ende November aus, um einen Betrügerring mit Ablegern in fünf Staaten zu zerschlagen. Mit einer Scheinfirma namens Business Capital Investors, so der Verdacht, seien mehrere Tausend Menschen um rund 120 Millionen Franken geprellt worden. Eine Razzia gab es auch in der Schweiz, und die ganze Aktion war, wie die federführende Staatsanwaltschaft in Düsseldorf andeutet, auch nach Ermittlungen der hiesigen Behörden ausgelöst worden.
Business Capital Investors? Das ist ein Fall für die Bundesanwaltschaft in Bern. Auf Anfrage bestätigt eine Sprecherin, dass man »in diesem Zusammenhang eine Strafuntersuchung durchgeführt« und Konten blockiert habe. Mehr ist ihr, wie üblich, nicht zu entlocken.
Aber der Großbetrug interessierte ohnehin kaum, kein Schweizer Medium berichtete über den Schneeball-Fall. Ähnlich erging es den Ermittlungen gegen einen Diktatoren-Schwiegersohn aus Kasachstan, der in der Schweiz eine halbe Milliarde Franken gewaschen haben soll. Auch das Strafverfahren gegen Laurent Gbagbo, den gestürzten Herrscher der Elfenbeinküste, schaffte es nur in ein paar Kurzmeldungen.
Es sind wenige spektakuläre Fälle, die das öffentliche Bild der eidgenössischen Strafverfolger prägen: Holenweger, Behring, Hells Angels, Tamil Tigers, Rütlibomber – diese Namen und Begriffe bewegen. Und ihre Falldossiers werfen einen gewaltigen Schatten auf die Bundesanwaltschaft. Sie zeichnen das Bild einer Amtes außer Rand und Band, einer Behörde, die einen Drogendealer unter dem Decknamen »Ramos« als Agent Provocateur zu einem Bankier schickte. Die mit einer Riesenrazzia eine Motorradgang zur mafiösen Organisation stilisierte. Die einen Monteur zehn Monate in Untersuchungshaft setzte, weil er an einer 1.-August-Feier auf dem Rütli ein Sprengsätzchen gezündet haben soll – aber dann, nach vierjährigem Verfahren, eingestehen musste: »Es konnten keine Beweise erbracht werden.«
Damit erscheint die Geschichte der Schweizer Bundesanwaltschaft als Abfolge von Pleiten und Pannen. Doch sie ist mehr, nämlich ein Lehrstück: über die Unmöglichkeit, die Schweiz zentralistisch zu organisieren, über kulturelle Gräben im Land – und über ein Parlament, das seine Aufgabe als Gesetzgeber nur unzureichend erfüllt.

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